Mitgliedschaft

Die StadtJugendMusik Zürich (SJMUZ) ist ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Sie umfasst mehr als 200 Aktivmitglieder und führt verschiedene Formationen.
 

Beitritt

Der Beitritt zur StadtJugendMusik Zürich erfolgt in schriftlicher Form auf dem Anmeldeformular. Dieses steht als pdf-Dokument (zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand) zur Verfügung.
 

Zeitlicher Aufwand

Jede Freizeitbeschäftigung ist mit einem zeitlichen Aufwand verbunden. In allen Formationen findet wöchentlich oder zweiwöchentlich eine ein- bis zweistündige Probe statt (ausser während den städtischen Schulferien). Details sind auf der Seite der jeweiligen Formationen zu entnehmen.
Der Einzelunterricht an der Musikschule Konservatorium Zürich MKZ findet in Absprache mit den Musiklehrpersonen statt. Es werden nach Möglichkeit die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen berücksichtigt.
Das Üben zu Hause auf dem Instrument gehört selbstverständlich auch dazu.
Das Erlernte wird an Konzerten, Wettspielen, Reisen und weiteren Anlässen präsentiert. Einen Eindruck über die zeitliche Beanspruchung finden Sie unter der Rubrik “Veranstaltungen“.
 

Kosten

Die StadtJugendMusik Zürich wird durch die Stadt Zürich subventioniert und durch diverse Organisationen finanziell unterstützt. Dennoch fallen für die Aktivmitglieder Kosten an:
  • Aktivmitgliederbeitrag: CHF 130 / Jahr
  • Instrumentenmiete (falls ein Instrument bei der SJMUZ gemietet wird): CHF 360 / Jahr (bei einer kürzeren Mietdauer als 3 Jahre werden bei den Blasinstrumente zusätzliche Kosten fällig)
  • Die Instrumentenmiete für Mitglieder der Nachfolge-Bläserklasse im 1. Jahr beträgt nur CHF 180 / Jahr
Zusätzliche Kosten für Vereinsreisen, Wettspiele, Probewochenende und spezielle Anlässe können die Aktivmitglieder durch den jährlichen Sponsorenlauf reduzieren. Uniformen und Noten werden kostenlos abgegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.
 

Austritt

Der Austritt aus der StadtJugendMusik Zürich erfolgt auf die Sommerferien bzw. auf Ende Kalenderjahr. Er wird schriftlich erklärt bis Ende März (Sommerferien) bzw. bis Ende September (Ende Kalenderjahr).
 

Einzelunterricht MKZ

Informationen über die Kosten und allfällige Ermässigungen finden Sie unter Kosten Einzelunterricht  (Rubriken Reglement über das Schulgeld an MKZ und Schulgeldermässigung).